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LSG Berlin, 06.12.1989 - L 9 KR 78/88 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BSG, 09.02.1989 - 3 RK 19/87
Zweckmäßigkeit eines Arzneimittels iS. des § 182 Abs. 2 RVO bei Krankheiten …
Auszug aus LSG Berlin, 06.12.1989 - L 9 KR 78/88
Der von der oberstgerichtlichen Rechtsprechung entwickelte Grundsatz, wonach die Verordnungsfähigkeit eines nicht anerkannten Mittels abhängt, daß eine wirksame Behandlungsmöglichkeit nicht besteht und durch das Mittel bzw die Behandlung eine Besserung nach ärztlichem, an dem jeweiligen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstand orientierten Ermessen mit einer nicht nur ganz geringen Erfolgsaussicht möglich erscheint (vgl BSG vom 9.2.1989 - 3 RK 19/87 = SozR 2200 § 182 Nr. 114), ist bei dieser Behandlungsmethode nicht anwendbar.
- SG Frankfurt/Main, 30.09.2002 - S 30/9/KR 39/01 Die Rechtsprechung hat allerdings den Grundsatz entwickelt, dass bei Krankheiten unbekannter Ursachen die Nichterweislichkeit der Wirksamkeit eines diagnostischen oder therapeutischen Mittels nicht schlechthin dazu führen darf, dass Mittel von Krankenpflegeanspruch des § 27 Abs. 1 Satz 1 SGB V auszuschließen (vergl. LSG Berlin, Urteil vom 06.12.1989 - L 9 KR 78/88 -).